Der EuGH hat bekanntlich mit Urteil vom 06.10.2015 das zwischen den USA und der EU-Kommission geschlossene Safe-Harbor-Datenschutzabkommen für ungültig erklärt. Dieses Urteil kann auch Auswirkungen auf die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Facebook-Fanpage-Webseiten haben.
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