Die Datenschutzkonferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) hat sich auf eine gemeinsame Position zum Safe Harbor-Urteil des EuGH geeinigt und das Positionspapier am 26.10.2015 veröffentlicht. Darin nehmen die Datenschutzbeauftragten Stellung zu Übermittlungen in die USA, geben konkrete Hinweise für Unternehmen und rufen alle Unternehmen, den deutschen Gesetzgeber und die EU-Kommission auf, aus dem Urteil Konsequenzen zu ziehen.
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