Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 10.03.2016 entschieden, dass ein Webseitenbetreiber der Google Analytics nutzt, ohne die Webseitenbesucher zu beginn der Websietennutzung hierüber zu informieren, wettbewerbswidrig handelt.
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Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 10.03.2016 entschieden, dass ein Webseitenbetreiber der Google Analytics nutzt, ohne die Webseitenbesucher zu beginn der Websietennutzung hierüber zu informieren, wettbewerbswidrig handelt.