Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 20.04.2016 entschieden, dass die Verfassungsbeschwerden gegen die Ermächtigung des BKA zum Einsatz von heimlichen Überwachungsmaßnahmen zur Terrorismusbekämpfung teilweise erfolgreich sind, da die derzeitige Ausgestaltung von Befugnissen in verschiedener Hinsicht unverhältnismäßig ist.
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