Das Landgericht Düsseldorf hat am 09.03.2016 entschieden, dass die Einbindung des „Like“-Buttons von Facebook auf gewerblichen Webseiten gegen Datenschutzrecht verstößt, wenn Besucher vor der Datenerhebung nicht ausreichend über die Datenweitergabe an Facebook aufgeklärt und ihre Zustimmung zur Datenweitergabe nicht erteilt haben.
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