Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Urteil vom 28.04.2016 festgestellt, dass die Mitteilung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen Fußballfan des 1. FC Köln durch das Polizeipräsidium Köln an den 1. FC Köln rechtswidrig war.
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Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Urteil vom 28.04.2016 festgestellt, dass die Mitteilung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen Fußballfan des 1. FC Köln durch das Polizeipräsidium Köln an den 1. FC Köln rechtswidrig war.